Wegen Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge und unerlaubten Handels ist ein 36-Jähriger aus der Ortenau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das neue Cannabis-Gesetz griff bei den verhandelten Fällen nicht.
In einem Fall ging es um Mengen von zwei Kilo, in dem anderen Fall um knapp ein halbes Kilo Cannabis. Angeklagt war daher der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Angeklagte war beim ...